Das EU-Mobilitätspaket

Das von der EU beschlossene Mobilitätspaket soll gemeinsame Regeln für den Güterkraftverkehr in ganz Europa schaffen. Durch das Inkrafttreten der neuen Richtlinien rechnen wir mit großen Auswirkungen in den kommenden Jahren. Bereits im August 2020 wurde der erste Part des Mobilitätspakets wirksam, welcher nun durch das Inkrafttreten des zweiten Parts ab Februar 2022 erweitert wird.

Ziel des EU-Mobilitätspakets soll es sein, bessere Bedingungen für Lkw-Fahrer zu schaffen und die Regularien für Lkw-Fahrer im Ausland klarer zu gestalten. Es soll sicherstellen, dass die neuen und bestehenden Vorschriften eingehalten und einfacher gegen illegale Methoden vorgegangen werden kann.

Die Kernpunkte des EU-Mobilitätspaket umfassen folgende Punkte:

Lenk- und Ruhezeiten (in Kraft seit August 2020)

  • Die Lkw-Fahrer dürfen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht in der Kabine verbringen
  • Die wöchentliche Ruhezeit muss in einer geeigneten und geschlechtsneutralen Unterkunft mit angemessenen Schlaf- und Sanitäreinrichtungen stattfinden
  • Die Unterkunft muss vom Arbeitgeber bezahlt werden
  • Prinzipielle Heimkehrpflicht der Fahrer zum Wohnort oder Unternehmensstandort nach 4 Wochen

Arbeitszeiten (gelten ab Februar 2022)

  • Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden über einen Zeitraum von 4 Monaten
  • Tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden

Entsendung (gilt ab Februar 2022)

  • Fahrer haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen und den gleichen Mindestlohn in ihrem
  • Einsatzland, ausgenommen sind reine Transitfahrten und bilaterale Beförderungen
  • Die Fahrt muss vor Beginn des Transports im IMI angemeldet werden, indem eine Entsendungserklärung eingereicht wird
  • Alle Lkw müssen alle Grenzübertritte manuell registrieren

Kabotage (gilt ab Februar 2022)

  • Die Kabotagevorschriften gelten nun auch für den Straßenanteil eines kombinierten Verkehrs
  • Wenn ein Lkw die maximal zulässige Kabotagebeförderung in einem bestimmten Land erreicht hat, muss der Lkw das Land für eine Abkühlungsphase von 4 Tagen verlassen, bevor er in das Land zurückkehren kann.
  • Rückkehrpflicht der Fahrzeuge alle 8 Wochen in das Heimatland (Mitgliedstaat der Niederlassung) Als Heimatland gilt der Mitgliedstaat der Niederlassung, dies gilt auch für Drittlandtransporte.

Als Folge des EU-Mobilitätspakets hat die polnische Regierung die Regeln für steuerfreie Reisekostenvergütungen geändert. Bisher erhielten die Arbeitnehmer einen steuerfreien Zuschuss. Ab dem 02.02.2022 erhalten sie diesen nicht mehr als solchen, sondern eine Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Entsendung entstanden sind, d. h. Reisekosten und Unterbringungskosten. Bisher erhielt ein Lkw-Fahrer eine steuerfreie Reisekostenpauschale, da er als Dienstreisender galt. Dies ändert sich nun, da sie als, ins Ausland entsandt, gelten.
Das bedeutet:

  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer mit einem höheren Grundgehalt entschädigen, um das Nettogehalt des Arbeitnehmers zu erhalten.
  • Der Nettobetrag für den Arbeitnehmer wird geringer sein als bisher, da er keinen steuerfreien Reisekostenzuschuss erhält und stattdessen ein höheres Grundgehalt versteuern muss.
  • Die Gehaltskosten des Arbeitnehmers werden ab dem 02.02.2022 höher sein.

Die Auswirkungen des EU-Mobilitätspakets werden sich sowohl auf die Planung als auch die Kosten des Verkehrs auswirken.
Hier einmal ein Überblick über die daraus entstehenden Konsequenzen:

  • Der Kapazitätsdruck wird sich noch weiter verschärfen
  • Deutlich erhöhter administrativer Aufwand (Verwaltung und Dokumentation)
  • Negative Auswirkungen auf die Umwelt
  • Kostenanstieg aufgrund höherer Lohnkosten, Kapazitätsengpässen und adminsitrativem Mehraufwand
  • Geringere Produktivität der Lkw-Flotte


Datum: 02-02-2022

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